Die Unterstützungskassen, seit 150 Jahren bewährt, sind rechtlich eigenständig und unabhängig. Sie übernehmen die Durchführung betrieblicher Versorgungszusagen sowie die gesamte Abwicklung. Auch Versorgungslücken werden mit der Unterstützungskasse unbedenklich gedeckt. Sie ist flexibel in der Kapitalanlage und von der Körperschaftssteuer befreit.
Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse finanziert die UK die Vorsorgeverpflichtung über den Abschluss einer Versicherung. Diese übernimmt die Absicherung meist komplett. Dazu gehören die Leistungen bei vorzeitigem Versorgungsfall durch Invalidität oder Tod sowie die Altersleistungen. Vorsorgelücken werden so ebenso abgefedert und für den Arbeitgeber entfällt somit das Nachfinanzierungsrisiko.
Die pauschaldotierte Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorungseinrichtung, die sich über Zahlungen der ihr angeschlossenen Arbeitgeber finanziert und zur Sicherung der Vorsorgezusage Rücklagen bildet. Allerdings können dabei infolge der restriktiven Finanzierungsmöglichkeit Finanzierungslücken entstehen und der Arbeitgeber ist zur Nachfinanzierung verpflichtet.